Udo von Sahr Marketing & Sales!       
/

      Leben ist ... JETZT!

 

Impressum

Name und Anschrift: Udo von Sahr Dannenwalder Weg 194 D-13439 Berlin

Fon:+49 30 40710-205
Fax:+49 30 415 1807
E-Mail-Adresse: webmster(at)UdovonSahr.de
Registernummer:n.a.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:n.a.
Inhaltlich verantwortlich: Udo von Sahr

Haftungsausschluss für Inhalte und Links:


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 12.11.2020

  1. MOBILDISCO BERLIN tritt im gegenseitigen      Einvernehmen beim Veranstalter auf. Diese AGB regeln die gemeinsame      Zusammenarbeit.
  2. MOBILDISCO BERLIN stellt eine Beschallungsanlage,      Tonträger und eine Lichtanlage nach Absprache zur Verfügung, sofern keine      vorhandene Anlage genutzt werden kann. Der Preis für die bereitgestellte      Technik gilt als Mietpreis für die Dauer der Veranstaltung.
  3. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Honorar      unmittelbar vor/nach der Veranstaltung in bar (keine Schecks) auszuzahlen      oder es bis spätestens 5 Werktage nach Veranstaltungstag auf das von MOBILDISCO      BERLIN genannte Konto zu überweisen. Andere Zahlungsarten werden nicht      akzeptiert. Skonto wird nicht gewährt.
  4. Wird auf Wunsch des Veranstalters die      Veranstaltung verlängert, ist evtl. zusätzliche Gage gemäß Vereinbarung zu      zahlen.
  5. Das Honorargeheimnis ist zu wahren.
  6. Private Feiern, wie Hochzeiten und Geburtstage,      sind nicht GEMA-pflichtig. Öffentliche Veranstaltungen, Betriebsfeste und      Vereinsfeiern sind GEMA-pflichtig. Alle GEMA-Gebühren werden vom Veranstalter      bzw. Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Informieren      Sie sich unter www.gema.de .
  7. Der Veranstalter versichert, dass der      Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen      Vorschriften entgegenstehen.
  8. Der Veranstalter wird hiermit darauf hingewiesen,      dass bei der Veranstaltung auch MP3-Titel (DJ-Software: Virtual DJ      professionell, Hardware: Laptop/PC) zum Einsatz kommen. Eine entsprechende      Beachtung bezüglich der GEMA-Meldung obliegt dem Veranstalter.
  9. Der Veranstalter haftet für Schäden an der      Diskjockey-Ausrüstung (Musikanlage, Lichtanlage, Tonträger u.a.), die      durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
  10. MOBILDISCO BERLIN ist berechtigt, im Falle eines      verbalen oder tätlichen Angriffes gegen ihn oder andere Gäste der      Veranstaltung, die Veranstaltung bei vollem Honorarausgleich nach eigenem      Ermessen zu beenden.
  11. Für den Fall, dass MOBILDISCO BERLIN wegen      Krankheit oder aus anderen Gründen, die er nicht zu verantworten hat,      nicht auftreten kann, wird er - jedoch ohne Anerkennung einer      Rechtspflicht - bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden. Unter diesen      Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
  12. Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den      Veranstalter bzw. Auftraggeber werden Ausfallkosten abhängig vom      vereinbarten Gesamtbetrag wie folgt berechnet. (Ein individueller Nachweis      der Ausfallkosten ist ebenfalls möglich.)

       pauschaler Schadenersatz:

  • Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50       EUR pauschal
  • Rücktritt 59 bis 30 Tage vor der Veranstaltung:       20%
  • Rücktritt 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung:       40%
  • Rücktritt 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung:        60%
  • Rücktritt weniger als 6 Tage vor der Veranstaltung:   80%
  • Rücktritt am Veranstaltungstag: 100%

 

  1. MOBILDISCO BERLIN hat den allgemeinen      behördlichen Hinweisen des Veranstalters Folge zu leisten. Ansonsten ist      er in der Gestaltung des Programms, auch Dritten gegenüber, frei.
  2. MOBILDISCO BERLIN beginnt ca. 1-2 Stunden (je      nach Aufwand und Größe der Anlage) vor Beginn der Veranstaltung mit dem      Aufbau und der Soundeinstellung der Anlage.
  3. MOBILDISCO BERLIN benötigt für den sicheren      Betrieb der Anlage zwei Steckdosen (230V/16A) in unmittelbarer Nähe seines      Aufstellplatzes. Im Idealfall max. 5m Zuleitung und zwei getrennte      Stromkreise mit je 16A Absicherung. Bei Veranstaltungen mit bis zu 100      Personen ist in der Regel ein Stromkreis ausreichend.
  4. Der Veranstalter trägt Sorge für eine      ungehinderte Zufahrt des Transportfahrzeuges sowie einen rollbaren Zugang      zur Bühne für Technik und Geräte. Bei mehr als "3 Stufen" behält      sich MOBILDISCO BERLIN eine zusätzliche Transportkostenentschädigung vor.      Außerdem behält sich MOBILDISCO BERLIN ebenfalls eine zusätzliche      Aufwandsentschädigung vor, sofern der Rollweg zwischen Fahrzeug und      Aufbauplatz mehr als 20m beträgt bzw. der Rollweg nicht befestigt ist.
  5. Bei Veranstaltungen im Freien (Terrasse, Garten,      Sportplatz, Straße o.ä.) stellt der Veranstalter für MOBILDISCO BERLIN kostenfrei      einen gegen Wind, Regen und Sonne absolut geschützten Unterstellplatz bzw.      Überdachung für den kompletten Aufbau bereit.
  6. Die inhaltliche Gestaltung des Programmes      bestimmt der zuständige DJ/Entertainer/Künstler, unter Berücksichtigung      der Wünsche des Auftraggebers und seiner Gäste, im Rahmen seiner      Möglichkeiten und Einschätzung zur Gestaltung der gesamten Veranstaltung      sowie des vorhandenen Tonträgerrepertoirs.
  7. Als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich      zulässig, Berlin vereinbart.
  8. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht zum Vertrag wird      gewährt.
  9. Die Informationen zum aktuellen Datenschutz sind      auf der Webseite www.UdovonSahr.de      hinterlegt.